Behindertenparkplatz Maße
Behindertenparkplatz Maße: Das müssen Sie wissen
Warum exakte Maße entscheidend sind
Behindertenparkplätze sind kein „Nice-to-have“, sondern essenziell für die Mobilität von Menschen mit Einschränkungen. Wer plant, baut oder betreibt, steht in der Verantwortung, diese Flächen barrierefrei und normgerecht zu gestalten. Ein zu kleiner Parkplatz kann im Alltag zur unüberwindbaren Hürde werden.
Gesetzliche Anforderungen im Überblick
Die Maße eines Behindertenparkplatzes sind in der DIN 18040-1 und DIN 18040-3 festgelegt. Diese Normen gelten bundesweit und sind je nach Bundesland in die jeweilige Bauordnung eingebunden.
Mindestanforderungen:
Breite: mindestens 3,50 Meter
Länge: mindestens 5,00 Meter (senkrecht), 7,50 Meter (parallel zur Straße)
Zusätzliche Bewegungsfläche: bei Heckausstieg 2,50 Meter Tiefe hinter dem Fahrzeug
Oberfläche: eben, rutschfest, maximal 3 % Neigung
Kennzeichnung:
Rollstuhlsymbol auf dem Boden
Schild mit Zusatzzeichen 1044-10 (StVO)
Diese Anforderungen gelten für öffentliche Flächen ebenso wie für private Stellplätze in Parkhäusern, Einkaufszentren oder Bürogebäuden.
Was Sie jetzt tun müssen
Wenn Sie für Planung oder Betrieb verantwortlich sind:
Prüfen Sie bestehende Flächen. Stimmen Maße und Markierung mit den Normen überein?
Planen Sie bei Neubauten oder Umbauten von Anfang an barrierefrei.
Berücksichtigen Sie die Anzahl der Parkplätze: Mindestens 5 % der Stellplätze sollten barrierefrei sein.
Lage und Erreichbarkeit – ein unterschätzter Faktor
Ein Behindertenparkplatz bringt nur dann echten Nutzen, wenn er gut erreichbar ist:
Direkt am barrierefreien Zugang
Ohne Stufen oder hohe Bordsteine
Gut beleuchtet und sicher
Nur dann ist ein selbstbestimmtes Ankommen möglich – egal ob im Alltag oder in Ausnahmesituationen.
Für wen ist ein Behindertenparkplatz gedacht?
Diese Parkplätze sind reserviert für Menschen mit:
Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert) oder „BI“ (blind)
Blauem EU-Parkausweis
Wichtig: Der Ausweis muss gut sichtbar im Fahrzeug liegen. Missbrauch kann ein Bußgeld oder das Abschleppen zur Folge haben.
IhRe Entscheidung: Nachrüsten oder riskieren?
Ein zu kleiner oder falsch platzierter Behindertenparkplatz führt zu Beschwerden, rechtlichen Problemen – oder schlicht dazu, dass Betroffene die Fläche nicht nutzen können.
Sie haben es in der Hand: Mit normgerechten, gut sichtbaren und leicht erreichbaren Behindertenparkplätzen schaffen Sie Vertrauen und Sicherheit – für alle.
